Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages mit Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich festzulegen.
2. Auftragsvergabe und Vergütung
2.1 Eine Beauftragung von Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer mündlichen Beauftragung verpflichtet sich der Auftragsgeber zu einer sofortigen schriftlichen Bestätigung des Auftrags. Die Bestätigung wird schriftlich mit einer Beschreibung des vereinbarten Leistungsumfangs an Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice gesandt oder das Angebot wird unterschrieben zurückgeschickt.
2.2 Bei der Vergütung sind die in der Vereinbarung bzw. im Angebot genannten Honorare maßgeblich. Berücksichtigt werden hierbei Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung erfolgt wie in der Vereinbarung bzw. im Angebot festgehalten nach Stunden- oder Tagessätzen oder auf der Grundlage eines Pauschalhonorars. Davon abweichende Vereinbarungen sind ungültig.
2.3 Das vereinbarte Honorar ist 14 Tage nach Leistungserbringung zahlbar und fällig.
2.4 Bei Zahlungsverzug ist Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
2.5 Ein Zurückbehaltungsrecht der Rechnungssumme wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Der Auftragsgeber ist nur zur Aufrechnung mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
2.6 Eine Mitarbeit des Auftraggebers an der Leistungserbringung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Höhe der Vergütung.
2.7 Alle Preisangaben von Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Sonderleistungen
3.1 Sofern nicht anders festgehalten, enthält das für Konzepte oder Texte vereinbarte Honorar eine Korrekturschleife nach Abgabe des ersten Vorschlags. Weitere Korrekturwünsche des Auftragsgeber werden nach Aufwand abgerechnet.
3.2 Zusätzliche Kosten für Recherche, Reisen, Porto, Kuriere etc., die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind oder sich unmittelbar daraus ergeben, weist Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice auf der Rechnung gesondert aus und berechnet sie ohne Aufschlag weiter.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
4.1 Der Kunde hat sämtliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für die Durchführung der Vereinbarung notwendig sind. Das gilt insbesondere für fristgebundene Leistungen, bei denen die Mitwirkung des Kunden notwendig ist, um Abgabetermine einhalten zu können. In diesem Fall legt der Kunde alle notwendigen Unterlagen ohne spezielle Aufforderung rechtzeitig vor. Zudem setzt er Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice unverzüglich von Änderungen in Kenntnis, die für die Ausführung des Projektes bedeutsam sein können.
4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht nach, ist Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice berechtigt den Vertrag zu kündigen. Unabhängig von der ausgesprochenen Kündigung ist Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice berechtigt, dem Auftraggeber etwaige Aufwendungen oder Schadensersatzansprüche in Rechnung zu stellen und geltend zu machen.

5. Belege und Unterlagen
5.1 Bevor ein Werk vervielfältigt oder veröffentlicht wird, ist Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice die endgültige Fassung vorzulegen.
5.2 Von allen vervielfältigten Werken erhält Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice drei kostenlose Belegexemplare. Er ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz anzugeben.
5.3 Falls vereinbart, gibt Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice erhaltene Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurück. Für entstandene Schäden haftet er nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5.4 Erfolgt ein Versand von Unterlagen, so geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers.

6. Haftung
6.1 Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der erforderlichen Sorgfalt auf der Grundlage des erhaltenen Briefings auszuführen.
6.2 Der Auftraggeber gibt die Endfassung von Texten frei. Mit der Freigabe von Konzeption, Text, Bild etc. übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit. Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice übernimmt nicht die Prüfung von rechtlichen Fragen zu Urheber-, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund dessen haftet Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice nicht für den rechtlichen Inhalt der Leistung.
6.3 Sollte Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice von einem Dritten auf Unterlassung oder wegen eines Schadenersatzanspruchs in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice von der Haftung frei, sofern die Inanspruchnahme nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruht, für die Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice einzustehen und zu haften hat.
6.4 Die Mangelfreiheit der Leistung wird nach den vereinbarten Absprachen im Briefing beurteilt. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass die erbrachte Leistung hiervon abweicht, so muss er Beanstandungen innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice anzeigen und geltend machen. Ist diese Frist abgelaufen, gilt das Werk bzw. die Leistung als mangelfrei angenommen.
6.5 Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice übernimmt nur die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Für die Nutzung von Konzepten und Texten gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes.
7.2 Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechtes ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice erlaubt und erfordert ggf. eine gesonderte Honorierung.
7.3 Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lutz-Peter Eisenhut/ Eisenhut Medienservice erfolgen.

8. Sonstiges
8.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Köln.
8.2 Sonstige Nebenabreden oder Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.
8.3 Sollten einzelne Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ist oder wird eine Regelung unwirksam, so ist eine der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmung zwischen den Parteien zu vereinbaren.